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Braulexikon

Hier im Braulexikon haben wir eine Vielzahl von Begriffen zum Thema Bier und Brauen für Dich zusammengetragen. Jeder Begriff wird ausführlich erklärt, dennoch versuchen wir, uns kurz zu fassen. Scheue Dich also nicht, das Braulexikon einfach mal zu durchstöbern. Weißt Du, was ein Abzugsbier ist? Kennst Du die verschiedenen Messmittel in der Bierproduktion? Das Lexikon kennt die Antworten.

Dein Wissen über Bier von A-Z

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L

Lager

Eine andere alternative Sachbezeichnung für Lager ist auch Lagerbier. Es handelt sich beim Lager um ein untergäriges Bier (das Pils oder das Märzen zählen als Beispiele dazu), welches beim Lagern heranreift und dadurch trinkbar wird.

Lagerbier

Das Lagerbier ist ein so genanntes untergäriges Bier, welches durch Lagerung heranreift. Zu den Lagerbieren zählen als Beispiel das Märzen oder das Pils.

Läuterbottisch

Der Läuterbottich ist ein Gefäß, welches dazu dient, dass die festen Bestandteile der Maische von den flüssigen ( die so genannte Würze) getrennt werden. Die festen Teile , welche sich am Boden absetzen, werden Treber genannt und dienen als natürlicher Filter.

Läuterkessel

Der Läuterkessel ist ein Braugefäß und dient dazu, dass die festen Bestandteile (setzen sich am Boden ab und dienen daher als natürlicher Filter) der Maische von den flüssigen (die so genannte Würze) getrennt werden.

Läutern

Die Läuterung ist der dritte wichtige Abschnitt im Brauprozess. Hierbei soll die Würze gewonnen werden. Die Bierwürze ist die Flüssigkeit, welche später gekocht wird und mit Hopfen versetzt, sodass das "richtige" Bier entstehen kann.

Leichtbier

Das Leichtbier ist ein Bier, welches weniger Alkoholgehalt als andere Biere besitzt und besitzt dadurch auch weniger Kalorien. Dieses Leichtbier hat daher nur einen Alkoholgehalt von 2,5 – 4,0% (das sind bis zu 1% weniger Alkoholgehalt).

Lückenbier

Was sind Lückenbiere? - Das sind alle Biere, die zwischen den alten, vor 1993 gültigen Einteilungen liegen (0–2,5 %; 5–7 %; 8–11 %; 14–16 %). Diese Lückenbiere durften früher nicht gebraut werden. Erst durch die neue Biersteuerregelung, bei der direkt die Stammwürze maßgeblich ist, dürfen auch "Lückenbiere" gebraut werden.